Tierarztpraxis Sandersdorf

Ingo Schmidt  praktischer Tierarzt


Der EU-Heimtierausweis

Das Erscheinungsbild des internationalen Heimtierausweises bleibt weitestgehend gleich, es kommen aber einige Seiten hinzu.

Wichtig ist, dass der Ausweis nur von einem dazu ermächtigten Tierarzt ausgefüllt werden darf. Die Tierärzte sind verpflichtet, vor dem Ausstellen des Ausweises zu überprüfen, ob das Tier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist bzw. es erst zu kennzeichnen, anschließend zu impfen und erst dann die entsprechenden Felder des Ausweises auszufüllen (am selben Tag).

Ist ein Tier vor dem 03.Juli 2011 durch eine Tätowierung gekennzeichnet, ist die Tätowierungsstelle anzugeben.

Es ist neu, dass der ausstellende Tierarzt seine Kontaktinformationen eintragen muss und den Ausweis auf einer dafür vorgesehenen Seite unterschreibt.

Auch der Eigentümer muss nach der neuen Verordnung den Ausweis nach Erhalt unterschreiben.

Die Transponderkennzeichnungsnummer muss mit einer Laminierung vom Tierarzt versiegelt werden, ebenso die vorgenommenen Tollwutimpfeinträge.

Müssen auch Aufkleber, die "Sonstige Impfungen" dokumentieren, laminiert werden?

Nein. Die EU-Verordnung bezieht sich ausschließlich auf die Tollwutimpfung. Insoweit besteht keine Notwendigkeit die Aufkleber im Abschnitt IX "Sonstige Impfungen" zu versiegeln.

Müssen Tollwutaufkleber in noch gültigen alten EU-Heimtierausweisen laminiert werden?

Es besteht keine Pflicht, aber es wird empfohlen. Die Laminierung ist laut der EU-Verordnung 998/2003, welche Grundlage des alten EU-Heimtierausweises ist, nicht vorgeschrieben. Im Jahr 2012 hatte die EU-Kommission eine Empfehlung ausgesprochen, Aufkleber im nunmehr alten EU-Heimtierausweis zu versiegeln, um betrügerische Absichten vorzubeugen.

Darf der EU-Heimtierausweis als "normaler" Impfausweis ohne Kennzeichnung des Tieres genutzt werden?

Nein. Wenn Tierhalter Ihr Tier nicht kennzeichnen wollen, weil keine Absicht besteht, mit dem Tier grenzüberschreitend zu reisen, darf der EU-Heimtierausweis nicht als Impfpass genutzt werden. In solchen Fällen können die Impfungen nur im nationalen "gelben" Impfpass dokumentiert werden.

!!! Achtung!!! Nicht vergessen in Sachsen-Anhalt besteht eine Kennzeichnungspflicht für Hunde.

Auch wenn sich Tierbesitzer in Sachsen-Anhalt für einen "gelben" Impfpass entscheiden, muss
 der HUND gechipt und bei einem Haustierregister angemeldet werden.

Alle Pässe, die vor dem 29.12.2014 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.


Quelle: Der praktische Tierarzt, 96.Jahrgang, Januar 2015, 1


Einreisebestimmungen anderer Länder

Wenn man mit Hund, Katze oder Frettchen andere Länder entdecken möchte, muss man sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren.

Informieren sie sich auf den nachfolgenden Seiten von MSD Tiergesundheit.

Dort finden Sie auch hilfreiche Tipps zu Ihrer Reise mit den lieben Vierbeinern.

www.petsontour.de